Wenn Sie in Deutschland an einem Intensivsprachkurs von 3 bis 12 Monaten teilnehmen möchten, benötigen Sie ein Sprachkursvisum. Diese Sprachkurse müssen mindestens 18 Stunden Unterricht pro Woche umfassen.
Wo beantragen Sie Ihr Sprachvisum für Deutschland?
Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen für ein Sprachvisum in Deutschland müssen Sie persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort einreichen.
Weil Sie grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu vier Monaten rechnen sollten, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig mit der Botschaft oder dem zuständigen Konsulat in Ihrem Heimatland in Verbindung zu setzen.
Was benötigen Sie für den Antrag Ihres Sprachkursvisums?
Neben dem ausgefüllten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Sprachvisum) benötigen Sie weitere wichtige Unterlagen (z.B. gültigen Reisepass, Anmeldebetätigung vom Colón Language Center für einen Deutschkurs in Hamburg, etc).
Hier unsere Empfehlung (Checkliste):
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- gültiger Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs (Anmeldebestätigung von Colón, gilt als Bescheinigung)
- Bestätigung über die Anzahlung der Kursgebühr
- Krankenversicherung für die Dauer des Sprachkurses in Deutschland
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt
- Sperrkonto
- ggf. Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte auf amtlichem Vordruck oder notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
- Nachweis über Hauptwohnsitz in Deutschland z.B. durch Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder eine durch Colón vermittelte Unterkunft in Hamburg
- Motivationsschreiben für den Besuch des Sprachkurses
- Nachweis der gezahlten Gebühr für das Visum
Bitte beachten Sie, dass die Bestimmungen länderabhängig sind. Sie finden die gültigen Anforderungen für Ihr Herkunftsland auf der Seite des Auswärtigen Amtes
Welche Krankenversicherung benötigen Sie für Ihr Sprachkursvisum?
Um ein Sprachvisum zu erhalten, benötigen Ausländer*innen, die für mehr als 90 Tage nach Deutschland und Europa kommen, eine Auslands-Reisekrankenversicherung, die den Anforderungen der EU und den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland entspricht. Wir empfehlen die HANSE Merkur Versicherung in Hamburg.
Dabei soll diese Krankenversicherung Sie vor hohen Arzt- und Krankenhauskosten schützen und den Krankenrücktransport in Ihr Heimatland gewährleisten
Was ist ein Sperrkonto?
Bei der Beantragung des Visums müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Zu diesem Zweck können Sie ein sogenanntes Sperrkonto bei einer deutschen Bank einrichten. Wo Sie das Sperrkonto einrichten, können Sie dabei selbst entscheiden. Wichtig ist, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Sperrkonto muss über so viel Guthaben verfügen, dass die Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland finanziell abgedeckt ist. Der Regelbetrag, der auf dem Konto eingezahlt sein muss, beträgt ca. 10.500.- Euro.
Wie teuer ist ein Visum für einen Sprachkurs?
Die Gebühren für ein Sprachkursvisum in Deutschland sind abhängig von der Geltungsdauer des Visums. Bis zu einem Jahr fallen Gebühren für den Antragsteller in Höhe von 100 € an, darüber hinaus von 110 €.
Kann ich mein Sprachkursvisum verlängern?
Ihr Sprachkursvisum für Deutschland berechtigt Sie ausschließlich zum Besuch eines Sprachkurses und wird zunächst für drei Monate erteilt. In einigen Fällen kann das Sprachvisum um weitere 9 Monate bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde verlängert werden.
Mit Ihrem Sprachvisum Deutschland dürfen Sie nicht:
-zu einem Studenten- oder Bewerbervisum wechseln
-ein Universitätsstudium beginnen
-eine Zulassung zur Universität beantragen
-eine Arbeitserlaubnis beantragen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Diese Informationen sind ohne Gewähr und beruhen auf unseren langjährigen Erfahrungen. Rechtsverbindliche Informationen erhalten Sie in Ihrer Deutschen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat in Ihrem Wohnort. Colón kann nicht haftbar gemacht werden für den Fall, dass Sie KEIN Visum erhalten für die Einreise nach Deutschland. Bitte beachten Sie unsere AGB!